Zuchtordnung

1. Allgemeines

Jeder Züchter des Freunde aller Internationaler Rassehunde F-A-I-R  e.V. muss sich an die Zuchtordnung halten, damit eine verantwortungsvolle und dem Hund gerechte Zucht gewährleistet werden kann.

Nur reinrassige Hunde, die gesund, wesensfest und sozialisiert sind, werden zur Zucht zugelassen. Es gilt darauf zu achten, dass das äußere Erscheinungsbild und das rassetypische Wesen erhalten bleibt.

Erbliche Defekte und Krankheiten werden im Zuchtbuch des F-A-I-R  e.V. erfasst. Ein Zuchtziel des F-A-I-R e.V. ist diese weitgehend zu vermindern.

Trotz der durch den Verein oder Züchter gesetzten Zuchtziele muss die Gesundheit des Hundes an erster Stelle stehen. Dem Hund darf zuchtbedingt kein Schaden, Leid oder Schmerz zugefügt werden.

2. Zuchtvoraussetzungen

Jeder Züchter muss über ausreichende Grundkenntnisse bezüglich Deckung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht verfügen. Es muss bei der Zucht die Forderung des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz Hundeverordnung eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine gute Zwingerhaltung gewährleistet sein.

Zur Zucht sind nur Rassehunde mit Ahnentafel oder Registrierpapieren zugelassen, die die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben und deren Zuchttauglichkeit im Ahnenpass vermerkt ist.

2.1 Zuchtstättenerstbesichtigung

Die Zuchtstätte kann vor der ersten züchterischen Tätigkeit durch den Zuchtwart abgenommen werden.

2.2 Zwingername

Der Zwinger muss im F-A-I-R e.V. geschützt sein, damit eine Zucht über den Verein möglich ist.

Ein Zwingername kann beim Zuchtbuchamt des F-A-I-R e.V. beantragt werden. Im Antrag müssen drei Namen vermerkt werden. Falls der Erste vergeben ist, so wird auf den zweiten und dann den dritten zurückgegriffen.

2.3 Zuchttauglichkeit

Ein Zuchthund müssen von einem Tierarzt / Zuchtwart oder Zuchtrichter zuchttauglich geschrieben werden. Erst mit dieser Bescheinigung ist ein Hund zur Zucht zugelassen.

Rüden aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab dem vollendeten 10. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Sofern es die Gesundheit des Rüden zulässt ist ein Höchstalter nicht festgelegt.

Hündinnen aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab der zweiten Hitze und einem Mindestalter von 15 Monaten zuchttauglich geschrieben werden. Das Höchstalter für Hündinnen liegt beim vollendeten achten Lebensjahr.

Bei allen Rassen unter 45 cm Widerristhöhe ist für die Zuchttauglichkeitsbescheinigung die Vorlage der PL-Untersuchung, ausgeführt von einem Tierarzt, erforderlich. Züchter müssen für Hunde, die neu in den F-A-I-R e.V. kommen und bereits über eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung verfügen, eine PL-Untersuchung nachreichen.

Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassenspezifische Krankheiten z.B. Keilwirbel überprüfen lassen. Die genauen  rassespezifischen Untersuchungen sind beim Vorstand oder den entsprechenden Gruppenleitern zu erfragen.
 

 

Rüden und Hündinnen aller Rassen über 45 cm dürfen erst ab dem 16. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Vor der Zuchtzulassung muss eine HD und ED  Röntgung erfolgen.

Der Allgemeinzustand der Hündin ist unbedingt zu beachten. Auf jeden Fall muss die dritte Hitze nach zwei Würfen ausgelassen werden.  Zum Schutz der Hündin und der Welpen dürfen Hündinnen, die nicht komplikationslos werfen oder ein gestörtes Welpenpflegeverhalten zeigen, nicht mehr zur Zucht zugelassen werden. Die Zuchttauglichkeit wird solchen Hündinnen demnach entzogen.

Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassenspezifische Krankheiten z.B. Keilwirbel überprüfen lassen. Die genauen  rassespezifischen Untersuchungen sind beim Vorstand oder den entsprechenden Gruppenleitern zu erfragen.

2.4 Meldepflicht

Sind dem Züchter erbliche Defekte und Krankheiten in seinem Zwinger bekannt, so ist er verpflichtet diese unverzüglich dem Hauptzuchtwart oder Zuchtwart zu melden und diese Hunde aus der Zucht auszuschließen.

3. Deckakt

Zuchthündinnen- und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die Partner ihrer Tiere zuchttauglich geschrieben sind. Dazu gehört die Kontrolle der Zuchttauglichkeitsbescheinigung, der Ahnentafel, Zuchtpause und bei Rüden und Hündinnen ab 45 cm HD und ED-Röntgenbeurteilung. Bei Zuchthunden unter 45 cm ist eine Vorlage einer PL-Untersuchung, ausgeführt durch einen Tierarzt, erforderlich.

Eine Kopie der Deckbescheinigung muss innerhalb einer Woche beim Zuchtbuchamt des F-A-I-R  e.V. eingereicht werden.

3.1 Deckentschädigung

Über die Deckentschädigung müssen sich die Eigentümer der Hunde vor dem Deckakt selbstständig einigen. Es wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen.

 

4. Wurfmeldung

4.1 Wurferstmeldebescheinigung

Kopien der Ahnentafeln, der Zuchttauglichkeitsbescheinigungen sowie Ausstellungserfolge der Elterntiere sind der Wurferstmeldebescheinigung beizulegen.

Auf Verlangen des Zuchtwartes wird eine Erstwurfabnahme innerhalb einer Woche durchgeführt. Die Kosten sind vom Züchter zu tragen gemäß der Gebührenordnung des F-A-I-R e.V.

4.2 Wurfabnahme

Der Wurf wird in der 8. Lebenswoche von einem Zuchtwart / Tierarzt abgenommen. Der Wurfabnahmebericht darf nur von einem Zuchtwart ausgefüllt werden. Ausnahmen können mit Absprache der Zuchtbuchstelle erteilt werden (z.B. Wurfabnahme vom Tierarzt ). Sichtbare Mängel bei den Welpen müssen auf diesem Bericht vermerkt werden.

Die Anfangsbuchstaben für die Namen der Welpen verschiedener Würfe folgen alphabetisch aufeinander. Jeder Züchter muss mit dem Buchstaben „A“ beginnen. Ein Vorname darf im Zwinger nur einmal benutzt werden. Alle Welpen des Wurfs und die Mutterhündin müssen bei der Wurfabnahme anwesend sein. Auf Verlangen des Zuchtwartes auch der Deckrüde.

4.3 Chip

Jeder Züchter ist verpflichtet, die Welpen mit einem Identifikationschip zu kennzeichnen. Die Nummer des Chips wird in die Ahnentafel des jeweiligen Hundes eingetragen.

4.4 Abgabe der Welpen

Die Abgabe der Jungtiere ist frühstens nach Vollendung der 8. Lebenswoche erlaubt. Die Welpen müssen ausreichend entwurmt sein und die Erstimpfung (Grundimmunisierung) erhalten haben sowie einen Chip.

Es ist ausdrücklich untersagt, Hunde an Zoofachgeschäfte oder an gewerblichen Hundehandel abzugeben. Wird gegen diesen Vorsatz verstoßen, so kann der betreffende Züchter aus dem F-A-I-R e.V. ausgeschlossen werden. Ebenfalls ist das Versenden von Welpen untersagt.

5. Ahnentafel

Das Zuchtbuchamt stellt Ahnentafeln als Abstammungsnachweis aus. Sie sind mit der Zuchtbucheintragung identisch. Die Ahnentafeln werden dem Züchter per Nachnahme zugesandt.

Die Ahnentafel bleibt Eigentum des F-A-I-R e.V. Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer kostenfrei auszuhändigen. Jeder Eigentumswechsel muss in der Ahnentafel vermerkt werden. Im Falle des Ablebens des Hundes ist die Ahnentafel unter Angabe des Todestages und der Todesursache an das Zuchtbuchamt zu senden. Auf Wunsch kann die ungültig gemachte Ahnentafel dem Eigentümer des Hundes wieder überlassen werden.

6. Zuchtbuchamt

Im Zuchtbuchamt werden folgende Angaben im Zuchtbuch vermerkt: Datum des Eintrags, Name des Hundes, Rasse, Wurftag, Geschlecht, Farbe, Haarart, Wurfstärke, Züchter, Zwingerschutz Nr., Chipnummer, errungene Titel.

Die Zuchtbucheintragungen müssen vier Generationen umfassen. Alle Würfe werden ins Zuchtbuch eingetragen unter Angabe der totgeborenen oder verendeten Welpen, Fehlern und Erbkrankheiten.

Der Zwingerschutz ist im Zuchtbuchamt numerisch aufgeführt.

Über die Eintragung von Hunden aus zu jungen Elterntiere entscheidet der Hauptzuchtwart.

Nichtmitglieder können nur mit vorheriger Zustimmung des Zuchtausschusses Eintragungen ins Zuchtbuch beantragen.

7. Zuchtausschuss

Der Zuchtausschuss setzt sich aus, dem 1.Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zusammen.

8. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung, tierschutzrechtlichen Bestimmungen, Anordnungen und Entscheidungen des Hauptzuchtwartes, kann eine Verwarnung, ein befristetes Zuchtverbot oder ein Ausschlussverfahren beim  Vorstand beantragt werden.

9. Schlussbestimmung

Jedem Mitglied wird auf Anforderung diese Zuchtordnung übergeben. Das Mitglied ist jedoch verpflichtet, sich über spätere Änderung der Zuchtbestimmungen durch Eigeninitiative zu unterrichten.

 

© F-A-I-R e.V.

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